Sie haben in Stellenportalen nach einem neuen Job gestöbert, sind dabei auf uns aufmerksam geworden und möchten sich nun bei uns bewerben?
So verläuft der Bewerbungsprozess bei uns
Eine Personalvermittlung soll helfen, vakante Stellen und geeignete Kandidaten zusammenzubringen. Sie haben in Stellenportalen nach einem neuen Job gestöbert, sind dabei auf uns aufmerksam geworden und möchten sich nun bei uns bewerben?
So verläuft der Bewerbungsprozess bei uns:
Sie haben Ihre Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger oder Physiotherapeut im Ausland abgeschlossen und möchten Ihrer Qualifikation entsprechend in Deutschland tätig werden? Hier finden Sie die Kontaktdaten für die Beantragung der Anerkennung Ihres Abschlusses.
Zuständige Stelle für die Antragstellung:
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
NRW (LPA) bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Telefon: +49 211 475 4265
Fax: +49 211 475 4899
E-Mail: dez24.heilberufe@brd.nrw.de
http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/landespruefungsamt/index.jsp
Bei einer Vollzeitstelle handelt es sich durchschnittlich um 35 Stunden pro Woche beziehungsweise 151,67 Stunden im Monat.
Die Wochenarbeitszeit variiert je nach Ihrem aktuellen Einsatz und den dortigen Dienstzeiten. Dafür richten wir Ihnen ein Arbeitszeitkonto ein. Im Arbeitszeitkonto werden all Ihre geleisteten Arbeitsstunden erfasst.
Teilzeitbeschäftigungen sind mit einem Stellenumfang von mindestens 50 % möglich.
Wir sprechen Ihren ersten Dienstplan nach Ihren Wünschen und Anforderungen mit unserem Kunden gemeinsam ab. In längeren Einsätzen haben Sie die Möglichkeit die Dienstplanung in der Einrichtung vor Ort abzusprechen und Freiwünsche zu äußern. Teilen Sie in diesem Fall uns dann einfach Ihre Dienste mit.
Entsprechend Ihrer Qualifikation und Ihren Wünschen kümmern sich unsere Disponenten um die Planung Ihrer Einsätze. Wir teilen Ihnen dann vor jedem Einsatz alle wichtigen Informationen wie Einsatzort, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Dienstzeiten und dergleichen mit.
Als Mitarbeiter der Solid Medicare erhalten Sie folgende Zuschläge:
Die Zuschläge werden prozentual nach dem vereinbarten Gesamtstundenlohn berechnet.
Informieren Sie zuerst den Kunden, im Anschluss uns. Die Krankmeldung sollte bitte auch am Wochenende oder an Feiertagen ab dem ersten Tag telefonisch erfolgen.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung senden Sie bitte sofort nach Erhalt per Foto über Signal, E-Mail oder Fax an uns und anschließend im Original per Post an die Geschäftsstelle.
Sprechen Sie uns an! Wir sind für Sie da und haben immer ein offenes Ohr für Ihre Anliegen.
Wir nehmen auch Kontakt mit dem Auftraggeber auf, um die Situation zu klären. Sollte es unüberbrückbare Differenzen geben, finden wir auch dafür eine Lösung.
Die Arbeitszeiten werden von uns wochenweise erfasst, nachdem Sie uns Ihre Zeitnachweise ausgefüllt und unterschrieben durch Ihren Ansprechpartner am Einsatzort zugesendet haben.
Die Stundenzettel sollten uns immer bis spätestens zum Mittwoch der Folgewoche vorliegen. Diese können Sie uns über Signal, Fax oder per E-Mail zusenden. Zum Ende des Monats benötigen wir die Originale in der Geschäftsstelle.
Verwenden Sie bei Monatswechsel einen neuen Stundenzettel.
Als Mitglied der iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen unterliegen die Arbeitsverträge von Solid Medicare dem Tarifvertrag des iGZ.
Für die relevante Eingruppierung von examinierten Fachkräften in der Pflege werden folgende Entgeltgruppen unterschieden: Die Entgeltgruppe 4 bezieht sich auf Personen, die Tätigkeiten ausüben, für die eine mindestens dreijährig abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich ist. Hierzu gehören Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger und Operationstechnische Assistenten.
Für die Entgeltgruppe 5 ist eine mindestens dreijährige Berufsausbildung, mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung sowie eine Zusatzausbildung für Spezialkenntnisse erforderlich. Hierzu gehören unter anderem Gesundheits- und Krankenpfleger mit abgeschlossener zweijähriger Fachweiterbildung in der Intensivpflege und Anästhesie.
Equal Pay bedeutet, dass Arbeitnehmer nach spätestens neun Monaten ununterbrochener Einsatzdauer bei einem Kunden das gleiche Arbeitsentgelt wie Festangestellte des Kundenunternehmens erhalten.
Erhält ein Mitarbeiter durch die Anstellung beim Personaldienstleister bessere Konditionen, so verändert sich nach Ablauf der neun Monate nichts für den Mitarbeiter.
Die Höchstüberlassungsdauer beträgt 18 Monate. Mitarbeiter müssen nach dem Ablauf dieser Zeit in einem ununterbrochenen Einsatz in derselben Einrichtung, das Kundenunternehmen wechseln.
Die Drehtürklausel soll verhindern, dass Personal entlassen wird und innerhalb von sechs Monaten im selben Unternehmen bzw. konzernangehörigen Unternehmen zu schlechteren Bedingungen eingesetzt wird.
Wenn der Zeitarbeitnehmer in den letzten sechs Monaten in einem Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher stand, so muss er dieselbe Vergütung wie ein vergleichbarer Festangestellte des Unternehmens erhalten. Dadurch soll die Umgehung vom Equal Pay-Prinzip verhindert werden.